AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
Stand: 14.09.2025
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§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
(2) Bedingungen des Käufers, die von unseren Verkaufsbedingungen abweichen oder ihnen widersprechen, sind nur wirksam, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Wir weisen hiermit ausdrücklich sämtliche Geschäftsbedingungen des Käufers zurück, die mit diesen Verkaufsbedingungen in Konflikt stehen oder diese ergänzen; unser Schweigen oder die Erfüllung des Vertrages gilt nicht als Zustimmung zu solchen Bedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Bestellungen des Käufers gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
(3) Geht uns eine Bestellung des Käufers elektronisch zu, wird der Eingang unverzüglich bestätigt. Eine solche Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Eingangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
§ 3 Überlassene Unterlagen
(1) An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen usw., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen hierzu dem Käufer unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
(2) Nehmen wir die Bestellung des Käufers nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen an, sind diese Unterlagen vom Käufer unverzüglich an uns zurückzugeben.
(3) Vom Käufer bereitgestellte Unterlagen, Muster oder Modelle dürfen Dritten nur mit dessen schriftlicher Zustimmung zugänglich gemacht werden.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung und Mehrwertsteuer.
(2) Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet.
(3) Zahlungen sind ausschließlich auf das von uns angegebene Konto zu leisten.
(4) Ein Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(5) Zahlungen sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(6) Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr ab Fälligkeit zu verlangen. Wir behalten uns das Recht vor, weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
(7) Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 5 Lieferung
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
(3) Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem er in Annahmeverzug gerät.
§ 6 Lieferzeit
(1) Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Käufers voraus.
(2) Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
(3) Gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Lieferverzugs bleiben unberührt, soweit sie nicht durch diese Verkaufsbedingungen eingeschränkt sind.
(4) Wir haften nicht für Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Lieferung, die durch Umstände außerhalb unseres zumutbaren Einflusses verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Arbeitskämpfe, Pandemien, behördliche Maßnahmen oder sonstige Fälle von Force Majeure. In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Dauert ein solcher Umstand länger als 60 Tage, ist jede Partei berechtigt, durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Haftung entsteht. Der Käufer hat aus solchen Verzögerungen oder Ausfällen keine Schadensersatzansprüche.
(5) Vertragsstrafen wegen verspäteter Lieferung oder Leistung sind ausgeschlossen und gelten nur, wenn wir solchen ausdrücklich in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zugestimmt haben.
§ 7 Lieferbedingungen (Incoterms® 2020)
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist:
- Lieferungen an Kunden innerhalb der Europäischen Union erfolgen EXW Finsing, Incoterms® 2020.
- Lieferungen an Kunden außerhalb der Europäischen Union erfolgen FCA Finsing, Incoterms® 2020.
Abweichende Lieferklauseln in der Bestellung oder in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers weisen wir ausdrücklich zurück.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, selbst wenn wir nicht stets ausdrücklich darauf hinweisen. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält; eine solche Rücknahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, sie ausreichend gegen Schäden zu versichern und uns unverzüglich über Zugriffe Dritter zu informieren.
(3) Der Käufer tritt hiermit sämtliche Forderungen gegen seine Abnehmer aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich MwSt.) an uns ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder wird ein Insolvenzantrag gestellt, können wir diese Ermächtigung widerrufen und die Forderungen selbst einziehen.
(4) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Käufer erfolgt stets in unserem Auftrag. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung.
(5) Zur Sicherung unserer Forderungen tritt der Käufer uns auch solche Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
§ 9 Gewährleistung, Mängelrüge und Rückgriff / Lieferantenregress
(1) Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Insbesondere hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Lieferung zu prüfen und uns offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er eine solche rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
(2) Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren 12 Monate nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 445b Abs. 1 BGB, § 634a Abs. 1 BGB). Vor Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen.
§ 10 Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) In allen anderen Fällen ist unsere Haftung begrenzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In solchen Fällen ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und in jedem Fall auf den Wert der betroffenen Lieferung oder Leistung gedeckelt.
(3) Wir haften nicht für indirekte oder Folgeschäden, wie etwa entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall, die aus einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung resultieren.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, und auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Rückrufkosten
Soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der Produkthaftung oder aus sonstigen Gründen zum Rückruf verpflichtet sind, beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf die nachweislich notwendigen und angemessenen Kosten. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.
§ 12 Geistiges Eigentum
Wir behalten uns sämtliche Eigentums-, Urheber- und gewerblichen Schutzrechte an allen von uns im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten oder überlassenen Unterlagen, Zeichnungen, Entwürfen, Berechnungen, Mustern, Software und sonstigen Arbeitsergebnissen vor. Der Käufer erhält lediglich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung über diesen Zweck hinaus ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig.
§ 13 Compliance und Exportkontrolle
Der Käufer ist verpflichtet, alle für die Vertragsdurchführung einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere zu Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards, Anti-Korruption sowie Exportkontrolle und Sanktionen. Wir leisten keine Gewähr für die Zulässigkeit einer Ausfuhr oder Weiterveräußerung der gelieferten Waren in Drittländer; dies obliegt dem Käufer. Eine Haftung für Verstöße gegen Export- oder Sanktionsvorschriften ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 14 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsbeendigung für einen Zeitraum von drei Jahren bestehen.
§ 15 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
(3) Ein Rücktritt oder eine Kündigung des Käufers vom Vertrag ist nur zulässig, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht. Vertrags- oder AGB-bestimmte Sonderrechte des Käufers werden ausdrücklich ausgeschlossen.
(4) Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser Verkaufsbedingungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.